12.03.2010
Ärzte sollten in 2010 noch Sonderabschreibung nutzen!

Bei bestimmten Voraussetzungen können letztmalig 20% Sonderabschreibung vorgenommen werden!

Ärzte, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen sollten ihren Bedarf an Medizintechnik und Einrichtungen aus steuerlichen Gründen noch dieses Jahr decken!

Danach können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen niedergelassene Ärzte in 2010 letztmalig eine Sonderabschreibung von 20 % vornehmen.

Lesen sie dazu den Artikel aus der Zeitschrift MTD und prüfen Sie ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen!

Wenn Sie Investitionen planen und von der Sonderabschreibung noch profitieren wollen, sprechen Sie uns bitte umgehend an!

Download: MTD-Artikel aus 3/2010

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News vom 12.03.2010

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